§ 68 Abs 3 ÄrzteG (Witwenversorgung, geschiedene Gattin des verstorbenen Kammerangehörigen, Leistungspflicht des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt ua aufgrund einer durch Auflösung der Ehe eingegangenen vertraglichen Verpflichtung)
VwGH 10.11.1998, 98/11/0114