vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 10. 11. 1998, 98/11/0114 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2000/83ZfV 2000, 59

§ 68 Abs 3 ÄrzteG (Witwenversorgung, geschiedene Gattin des verstorbenen Kammerangehörigen, Leistungspflicht des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt ua aufgrund einer durch Auflösung der Ehe eingegangenen vertraglichen Verpflichtung)

VwGH 10.11.1998, 98/11/0114

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!