§ 3 Abs 2 HKG (Handelskammern, Pflichtmitgliedschaft, Gemeinschaftsrechtswidrigkeit, keine, grenzüberschreitender Bezug, keiner, hier Unternehmenssitz in Österreich, Beteiligung „deutschen Kapitals“; Grundumlage, Vorschreibung, Beeinträchtigung des Warenverkehrs, keine)
Art 58 EGV (Gleichstellung von Angehörigen des Mitgliedstaates mit Gesellschaften mit Sitz in Gemeinschaft)