§ 4 Z 28 Stmk BauG 1995 (Gebäude, Begriff; bauliche Anlage, die mindestens einen oberirdischen überdeckten Raum bildet, der an den Seitenflächen allseits oder überwiegend geschlossen; Zubau an bestehendes Wohnhaus, Südwand zur Gänze über dem Gelände; Gebäude)
§ 4 Z 38 Stmk BauG 1995 (Keller, Begriff; bauliche Anlage, die ganz oder überwiegend unter dem angrenzenden Geländeniveau liegt)