§ 3 Abs 3 Vlbg KanalisationsG 1989 (Eigentümer von Grundstücken Einzugsbereich eines Sammelkanals; Anschlusspflicht)
§ 3 Abs 4 Vlbg KanalisationsG 1989 (ebenso; Ausnahme für Abwässer, deren Beseitigung gesetzlich zu regeln Bundessache ist; nur exklusive Bundeskompetenzen erfasst, die jegliche Landesregelung ausschließen; Abwässer aus Gewerbebetrieb von der Ausnahme nicht erfasst)