§ 2 Abs 4 AuslBG (Beschäftigung, Begriff, wahrer wirtschaftlicher Gehalt; Anwendung auf vor Inkrafttreten errichtete Gesellschaften; mit Geldanlage beteiligte Gesellschafter; tatsächliche Ausübung der Gesellschafterbefugnisse)
VwGH 21.10.1998, 98/09/0178, 98/09/0179