§ 1 QualitätsklassenG (Qualitätsklassen; Begriff)
§ 4 QualitätsklassenG (Anzahl und Bezeichnung der Klassen; Verordnung)
§ 7 Abs 2 QualitätsklassenG (Sortentoleranz, Abweichung trotz sorgfältiger Arbeitsweise unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit technisch unvermeidbar; Festlegung durch Verordnung)