Art 10 bis 15 B-VG (Kompetenzen Bund-Länder; Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen; Versteinerungstheorie, maßgeblicher Zeitpunkt; 1. 10. 1925, ungeachtet Neufassung des Tatbestandes 1974; konkurrierende Zuständigkeiten, keine; Verhältnis zur Naturschutzkompetenz der Länder; Gesichtspunktetheorie; Exklusivität des Bundeskompetenztatbestandes, keine; Grenzen der Kompetenzausübung, sachlich nicht gerechtfertigte Beeinträchtigung der Effektivität von Regelungen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft; Verbot des Unterlaufens von Interessen, die von anderer Gebietskörperschaft wahrzunehmen sind; Berücksichtigungsgebot)