§ 19 Abs 3 Z 2 lit e VfGG (Beschwerde, Legitimation keine; Konsumierung des Beschwerderechtes durch Erhebung der ersten Beschwerde gegen denselben Bescheid)
VfGH 10.03.1999, B 383/99
Derselbe VerwAkt kann vom selben Bf vor dem VfGH nur mit einer Beschw angefochten werden. Einer 2. Beschw steht der Umstand entgegen, dass mit Einbringung der 1. Beschw das Beschwerderecht konsumiert wurde (VfSlg 11.871/1988, 12.772/1991). Die (2.) Beschw war daher mangels Legitimation zurückzuweisen.