Art 140 Abs 7 zweiter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Aufhebung; Anlassfall, Begriff; Quasianlassfall, Anhängigkeit beim VfGH im Zeitpunkt der mündl Verhandlung oder der nö Beratung, auch bei Aen eines unabhängigen Verwaltungssenates; „Anhängigkeit“ bei Bewilligung der Verfahrenshilfe ab Verfahrenshilfeantrag)