§ 31 Abs 5 Z 9 ASVG (Verordnungsermächtigung, Aufstellung von Richtlinien ua über Beurteilung der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung durch Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger; Ermächtigung zur Begrenzung der Möglichkeiten zur Herabsetzung der Beitragsgrundlage nach unten, keine)