Art 119 EGV (gleiches Entgelt für Männer und Frauen; unmittelbare Anwendbarkeit)
- (Urteile des EuGH; Bindung aller Organe der Mitgliedstaaten; sog „Rückwirkung“ von Rechtsprechungsakten)
Art 144 Abs 1 (B-VG Beschwerde, Prüfungsmaßstab, Verletzung in verfgesgew Rechten, Anwendung einer offenkundig durch Gemeinschaftsrecht verdrängten österr Rechtsvorschrift, auch wenn die Klarstellung durch den EuGH erst nach Erlassung des angef B erfolgte)