§ 11 Abs 1 VVG (Verwaltungsvollstreckung, Kostenersatzpflicht des Verpflichteten, Unabhängigkeit vom Verschulden; Vollstreckungsverjährung nach VStG, analoge Anwendung, keine)
VwGH 16.12.1998, 92/04/0172 ErsatzB, 15.09.1992, 98/04/0122
Die auf § 11 Abs 1 VVG gestützte Kostenersatzpflicht des in einem beh VollstreckungsVerf Verpflichteten, ist von einem Verschulden unabhängig. Eine analoge Anwendung der Best des § 31 Abs 3 VStG kommt daher nicht in Betracht. Abw.