§ 62 Abs 1 AVG (Erlassung eines schriftlichen Bescheides erst durch Zustellung, auch bei Beschlussfassung durch Kollegialorgan)
§ 10 Abs 1 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, ua ununterbrochener ordentlicher Wohnsitz im Inland seit mindestens 10 Jahren)