§ 17 Abs 3 ZustellG (Ersatzzustellung; vorübergehende Ortsabwesenheit)
§ 21 ZustellG (Zustellung zu eigenen Handen; Hinterlegung wirksam, wenn Empfänger auch nur am Tag des ersten Zustellversuches nicht ortsabwesend war)
§ 22 Abs 1 ZustellG (Zustellnachweis; öff Urkunde; Zustellmangel kann jedoch glaubhaft gemacht werden, Mitwirkungspflicht)