§ 10 Abs 1 AVG (Vertretung durch eigenberechtigte Personen, Ausweisen durch schriftliche Vollmacht)
§ 10 Abs 2 AVG (Inhalt und Umfang der Vollmacht; nach den Bestimmungen der Vollmacht, Beurteilung nach bürgerlichem Recht; Behebung von Mängeln unter sinngemäßer Anwendung des § 13 Abs 3; Unklarheit über Wirkung einer Vollmacht über mündliche Verhandlung hinaus)