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VwGH 16. 12. 1998, 98/04/0173 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 2000/266ZfV 2000, 115

§ 4 Abs 1 lit b IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzungen, ua Berufspraxis mit vorausgesetztem höherem Fachwissen auf Fachgebiet der Reifeprüfung; Gewerbe ohne Antrittserfordernis einer höheren Ausbildung, Ausschluss von höherwertigen Tätigkeiten im Rahmen des Gewerbes, keiner)

VwGH 16.12.1998, 98/04/0173

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