§ 10 Abs 1 Z 2a StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Hindernis, Verurteilung zu einer über 6-monatigen Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat)
§ 10 Abs 3 StbG (Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes, Absehen nur vom Erfordernis eines 10-jährigen Wohnsitzes)