§ 7 Abs 1 StbG 1965 idF vor StbG-Nov 1983 (Staatsbürgerschaftserwerb durch Abstammung, eheliche Kinder vom Vater, wenn dieser bei Geburt Österreicher; Rechtslage zum Zeitpunkt der Geburt maßgeblich)
§ 7 Abs 2 StbG 1965 idF vor StbG-Nov 1983 (Ableitung von ehelicher österreichischer Mutter, wenn Vater Fremder, sofern Kind sonst staatenlos wäre)