§ 7a Abs 2 AWG (Antrag auf Errichtung oder wesentliche Änderung von Sammel- und Verwertungssystemen; genaue Aufzählung jener Angaben, die dem Antrag anzuschließen sind)
§ 7b Abs 2 AWG (Auflagen, Erforderlichkeit für Sicherung der Erfüllung der Aufgaben des Sammel- und Verwertungssystems)