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VwGH 27. 10. 1998, 95/05/0034 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2000/20ZfV 2000, 40

§ 29 Abs 1 Z 2 AWG (Errichtung, wesentliche Änderung oder Inbetriebnahme von Anlagen, die der Übernahme von nicht im eigenen Betrieb anfallenden gefährlichen Abfällen dienen; Bewilligungspflicht) § 29 Abs 5 (ebenso; Parteistellung; ua Nachbarn, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben; Projektsänderung, keine; Änderung der Art der Schlammentsorgung)

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