§ 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 (Verlängerung der Anspruchsdauer, außergewöhnliche Studienbelastungen; Verlängerung um ein Semester, Erfordernis der günstigen Studienprognose, nicht unsachlich; Semester, Begriff, keine unsachliche Festlegung der Anspruchsdauer)
§ 41 Abs 3 StudFG 1992 (Frist, Berechnung; keine Anwendung bei Beurteilung der Studienprognose)