§ 28 Abs 1 Z 1, 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis, „volle Befähigung“, „hinreichende tatsächliche Befähigung“, notwendige Feststellungen über Bildungsgang und bisherige Tätigkeit)
VwGH 16.12.1998, 98/04/0135