§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Erfordernis der Auslandsantragstellung; Asylwerber, ehemaliger; berufliche und soziale Integration)
VwGH 28.08.1998, 96/19/2955
Wenn der Bf vermeint, sein Fall eines berufl und sozial integrierten ehemaligen Asylwerbers, der seit Jahren über eine Beschäftigungsbew bzw eine Arbeitserlaubnis verfüge, sei rechtl anders zu betrachten als Fälle von Asylwerbern mit beendeter vorläufiger Aufenthaltsberechtigung, verkennt er, dass das AufG auf die Integration abgewiesener Asylwerber nicht abstellt. Gem § 6 Abs 2 dritter Satz AufG ist eine AStellung im Inland nur in den dort taxativ aufgezählten Fällen ausnahmsweise zulässig.