§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Inlandsantragstellung, ausnahmsweise; Angehöriger; Österreicher als Vormund)
VwGH 05.06.1998, 96/19/2254
Die für Angehörige österreichischer Staatsbürger mögliche Inlandsantragstellung im Falle einer Einreise gem § 14 Abs 3 FrG oder der Erteilung eines Sichtvermerkes vor der Einreise (vgl § 4 Z 2 der V BGBl 1995/854) kommt im Fall des Bf deshalb nicht zum Tragen, weil zu den im § 3 Abs 1 Z 1 AufG genannten Angehörigen ledigl Ehegatten und ehel und außerehel minderjährige Kinder zählen, nicht aber Personen, für die ein Österreicher zum Vormund bestellt wurde.