§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte oder einfache Verwendungsänderung, Feststellungsantrag, Zulässigkeit)
BerK 29.06.1999 GZ 41/7-BK/99
Bestehen Zweifel, ob eine „qualifizierte“ Verwendungsänderung, die gemäß § 38 Abs 7 BDG mit Bescheid zu verfügen ist, oder eine „normale“ Verwendungsänderung vorliegt, hat der Beamte die Möglichkeit, einen Bescheid zu beantragen, mit welchem festzustellen ist, ob die Personalmaßnahme eine der Versetzung gleichzuhaltende Maßnahme darstellte.