§ 36 Abs 3 BDG 1979 (Betrauung mit höherwertigem Arbeitsplatz)
§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, keines, Abberufung von bisherigem höherwertigen Arbeitsplatz und Einteilung auf einen der Einstufung entsprechenden niederwertigen Arbeitsplatz)