§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, weisungswidrige und missbräuchliche
Ausübung einer Stellvertretertätigkeit, schwerwiegendes Spannungsverhältnis)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (Verwendungsänderung, Abberufung von Stellvertreterfunktion)
§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, weisungswidrige und missbräuchliche
Ausübung einer Stellvertretertätigkeit, schwerwiegendes Spannungsverhältnis)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (Verwendungsänderung, Abberufung von Stellvertreterfunktion)