§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Dienststellenleiter, mangelnde Führungsqualitäten, erhebliches Spannungsverhältnis, dienstliche Unzukömmlichkeiten; Verwirkung von Versetzungsgründen)
§ 38 Abs 4 BDG 1979 (Versetzung an anderen Dienstort, Abzugsinteresse, keine Vergleichsüberlegung)