§ 76 Abs 1 StVO (Verhalten der Fußgänger, Pflicht zur Gehsteigs- oder Gehwegsbenützung, Verbot der überraschenden Fahrbahnbetretung; Pflicht zur Gehsteigsbenützung auch für Beifahrer im Kfz im Zuge einer Diskussion mit Sicherheitswachebeamten, Rechtsanwalt)
§ 97 Abs 4 StVO (Organe der Straßenaufsicht, Weisungsrecht; Fußgänger, Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn)