§ 5 Abs 1 Stmk KAG (Betrieb einer Krankenanstalt, Bewilligung der Landesregierung; Auflagen zum Schutze der Patienten dienender Auflagen zulässig)
VwGH 10.11.1998, 98/11/0146
Mit dem angef B wurde gem § 5 des Stmk KAG die sanitätsbeh BetriebsBew bei Einhaltung und Erfüllung im Einzelnen angeführter 15 Aufl bzw Bedingungen erteilt.