§ 18 Abs 1 KOVG (Hilflosigkeit, Begriff; keine, Hilfe zur Besorgung des Haushaltes, Körperreinigung)
VwGH 16.09.1998, 98/09/0019
1. Ein Beschädigter ist erst dann als hilflos anzusehen, wenn alle ihm zumutbaren Mittel der Selbsthilfe versagen. Das Tragen von Schuhwerk ohne Schnürsenkel ist ein zumutbares Mittel der Selbsthilfe.