§ 73 Abs 2 KFG (Lenkerberechtigung, Entziehung, Dauer, Bemessung; Zulässigkeit der Nichteinrechnung von Haftzeiten)
VwGH 10.11.1998, 97/11/0107
Es besteht aus der Sicht des Beschwerdefalles kein Anlass, von dieser Rsp abzugehen. Dass auch die Verbüßung einer Haftstrafe in Richtung Änderung der Sinnesart wirkt, hat der VwGH in seiner Rsp nicht in Abrede gestellt. Er hat allerdings immer auch die Notwendigkeit einer an die Haftzeit anschließenden ausreichenden Zeitspanne betont, in der die betr Person eine Änderung ihrer Sinnesart nach Wiedererlangung der Freizügigkeit unter Beweis stellen kann, bevor wiederum von ihrer Verkehrszuverlässigkeit ausgegangen werden kann. Dass diese Überlegung mit Wortlaut, Sinn und Zweck des KFG unvereinbar wäre oder auf eine dieses G als verfassungswidrig erscheinen lassende Auslegung hinausliefe, ist nicht zu erkennen.