§ 12 Abs 2 Z 1 Bgld GVG 1995 (Grunderwerb durch Ausländer; öffentliches Interesse des Landes oder einer burgenländischen Gemeinde am Erwerb; Dartuung dieses Interesses
§ 39 Abs 2 AVG (Ermittlungsverfahren, Vorgehen von Amts wegen; Ausnahmen bei Verfahren, die Gewährungen von Begünstigungen zum Gegenstand haben)