§ 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; Vielzahl geringfügiger Verletzungen; Zuverlässigkeitsprüfung, Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides; spätere Aufhebung der Auflagen, Bedeutung, keine)
VwGH 11.11.1998, 98/04/0188