§ 340 Abs 1 u 7 GewO 1994 (Anmeldungsverfahren, Prüfung der Voraussetzungen für Ausübung des angemeldeten Gewerbes, Feststellung des Nichtvorliegens, Untersagung; „Verleih von Mautvignetten“)
VwGH 11.11.1998, 98/04/0178
Im InstZug wurde gem § 340 Abs 1 und 7 iVm § 1 Abs 1 GewO 1994 festgestellt, dass die ges Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit „Verleih von Mautvignetten“ als freies Gewerbe an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen und der „Verleih von Mautvignetten“ als gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit untersagt.