Art 119a Abs 5 B-VG (Vorstellung; kein Vorbringen in der Vorstellung, keine Verpflichtung der Vorstellungsbehörde auf die Frage einzugehen)
VwGH 03.09.1998, 98/06/0009
(S Baurecht)
Art 119a Abs 5 B-VG (Vorstellung; kein Vorbringen in der Vorstellung, keine Verpflichtung der Vorstellungsbehörde auf die Frage einzugehen)
VwGH 03.09.1998, 98/06/0009
(S Baurecht)