- (Vorstellung, Aufhebung des Gemeindebescheides, Wirkung; rückwirkende Aufhebung; Entziehung der Rechtsgrundlage für nachfolgende Bescheide; Abweisung eines Devolutionsantrags wird aber durch nachträgliche rückwirkende Aufhebung des Bescheides, der den Grund für die Annahme des Nichtvorliegens der Säumnis bildete, nicht nachträglich rechtswidrig)