§ 7 AsylG 1997 (Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, keine, Verfolgung durch Mitglieder einer mit Menschenfleisch handelnden Gruppierung)
VwGH 26.11.1998, 98/20/0438
Der Bf (StA Nigeria) begründet die von ihm befürchtete asylrelevante Verfolgung damit, er sei in seinem Heimatstaat Zeuge eines Mordes geworden, den er bei der Polizei angezeigt habe. Er sei zuerst verhaftet, dann vom Gericht jedoch freigesprochen worden. Im StrafVerf habe sich herausgestellt, dass an dem Mord Mitglieder einer „Gruppierung“ beteiligt gewesen seien, welche mit Menschenfleisch handelten und dieses auch äßen. Er sei in der Folge von anderen Mitgliedern dieser „Gruppierung“ verfolgt worden. Seine Mutter sei von diesen Leuten umgebracht worden. Die Polizei habe allerdings nichts unternommen, um ihn oder seine Schwester zu schützen. Aus Furcht vor Verfolgung durch die erwähnte „Gruppierung“ und mangels Hilfeleistung durch die Polizei habe er sich zur Flucht entschlossen.