vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 1. 7. 1998, 98/12/0149 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1999/2067ZfV 1999, 864

§ 15 Abs 1 MSchG (Karenzurlaub, Bescheid; kalendermäßige Festlegung, Hinausschieben des Beginns, Gründe, Kenntnis, Dienstunfähigkeit)

VwGH 01.07.1998, 98/12/0149

1. Die zuständige Dienstbeh hat einer Beamtin mit B den beantragten Karenzurlaub nach § 15 Abs 1 Satz 1 MSchG bei Vorliegen der ges Voraussetzungen zu gewähren. Die Gewährung umfasst auch die kalendermäßige Festlegung des Karenzurlaubes, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Rechtsfolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!