§ 2 Abs 4 Krnt GdPlG (Widmungskategorien, Wohngebiet; vornehmlich für Wohngebiete, auch für Gebäude, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Einwohner des Wohngebietes dienen; Tischlerei, Restaurationstischlerei; Bestimmung des Bezugsbereiches; Gemeinde mit 2000 Einwohnern, engeres Wohngebiet 700 Personen)
VwGH 01.09.1998, 96/05/0087