§ 1 Stmk KanalG 1988 (Schmutz- und Regenwässer; Verpflichtung zur Ableitung und Entsorgung in einer nach den Erfahrungen der techn Wissenschaften, Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Weise)
§ 1 Stmk KanalG 1988 (Schmutz- und Regenwässer; Verpflichtung zur Ableitung und Entsorgung in einer nach den Erfahrungen der techn Wissenschaften, Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechenden Weise)