§ 22 Stmk BauG (Baubewilligung, Ansuchen, anzuschließende Unterlagen; keine von § 13 Abs 3 AVG abweichende Regelung)
§ 33 Abs 2 Stmk BauG (Anzeigeverfahren; erforderliche Unterlagen)
§ 33 Abs 3 Stmk BauG (ebenso; Bestätigung der Verfasser der Unterlagen bezüglich Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen, Nachweis des Bestehens der Berufshaftpflicht)