§ 36 Abs 1 Oö BauO 1994 (Kanal, Anschlusspflicht)
§ 38 Abs 1 Oö BauO 1994 (ebenso; Ausnahme für Bauten außerhalb des überwiegend bebauten Gebietes, mit den jeweils dazugehörigen Grundflächen; überwiegend bebautes Gebiet; Relation von Gebäuden zu den dazugehörigen Grundstücken nicht maßgeblich)