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VwGH 28. 10. 1997, 97/05/0246 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1999/2032ZfV 1999, 850

§ 1 Abs 2 Oö BauTG (salvatorische Klausel, Auslegung so, dass kein Eingriff in Bundeskompetenz; Kumulation mit Gewerberecht; Anwendung des G auch bei Vorliegen einer gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigung)

§ 9 Abs 2§ 1 Abs 2 Oö BauTG (Bauplatz, unbebaut bleibende Flächen, Benützung nur in einer der Art der baulichen Anlage entsprechenden Weise; Lagerung von Kfz auf Grundstück, für welches nur Bewilligung für Wohnhaus vorliegt)

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