§ 5 Abs 3 Nö BauO (Bebauungshöhe, offene Bauweise; Bauklasse II 5 bis 7 m) § 22 Abs 1 (Gebäudehöhe, Abweichung des Niveaus von öff Verkehrsfläche und zu bebauendem Teil der Liegenschaft; nach der mittleren Höhe der Gebäudefront über dem verglichenen Gelände)
VwGH 24.03.1998, 96/05/0153