§ 81 Abs 2 Wr BauO (Gebäudehöhe, Bemessung, Fassadenabwicklung; Nichteinrechnung der der Dachform entsprechenden Giebelfläche; First parallel zu kürzerer Hausseite; Tonnendach)
§ 81 Abs 4 Wr BauO (Gebäudeumriss Ansetzen eines Winkels von 45° in dem nach Abs 1 und 3 maßgeblichen oberen Anschluss)