§ 94 Abs 1 Bgld BauO (Baubewilligung, Verfahren, Partei; Nachbar; Einwendung subjektiver Rechte)
§ 94 Abs 3 Bgld BauO (ebenso; Abspruch über Behauptung der Verletzung von Vorschriften des Gesetzes oder anderer baurechtlicher Vorschriften des Landes; demonstrative Aufzählung der subjektiven Rechte; nur baurechtliche Vorschriften erfasst; keine Berücksichtigung von Einwendung hinsichtlich Natur- und Landschaftsschutzgesetz)