§ 1 Abs 1 AuskunftspflichtG (Auskunftspflicht von Organen der durch Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung, Ablehnung aus Gründen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes, notwendige Feststellung entgegenstehender schutzwürdiger Interessen; Wirtschaftskammer, Einsichtsrecht der Mitglieder in Voranschläge, Nachtragsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse, Ausschluss von Auskunftserteilung nach AuskunftspflichtG, keine)