§ 63 Abs 5 AVG (Berufungsfrist; Berufung, verspätete; Nichtvorhalt der Verspätung; Relevanz des Verfahrensmangels; Poststampiglie)
VwGH 05.11.1997, 95/21/0767
Der Bf macht geltend, die Annahme der bel Beh, er habe die Berufung erst am 5. 8. erhoben, sei aktenwidrig. Er habe die Berufung vielmehr am 4. 8. verfasst und am selben Tag zur Post gegeben, die Tage des Postenlaufes seien in die Frist nicht einzurechnen.