§ 34 Abs 3 AVG (Ordnungsstrafe, beleidigende Schreibweise in einer Berufungsschrift; Begriff; Fehlen der Merkmale einer Beleidigung, wenn auch emotionale Kritik)
VwGH 27.10.1997, 97/17/0187
1. Zum Tatbestand der beleidigenden Schreibweise gehört, dass die Ausdrucksweise obj beleidigend ist, Beleidigungsabsicht wird nicht gefordert (VwGH 21.05.1974, 1762 bis 1764/73).